Wegen der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten des Klägers
- Zivilrecht
Gesamtbetrachtung, d.h. welchen Anteil trägt die jeweilige Partei an einem fiktiven Gesamtstreitwert (Ermittlung durch einfache Addition, z.B. Klage gegen B1 und B2 auf jeweils 4000 Euro = 8000 Euro).