Zum Inhalt springen
~/vertretbar
einstellungen

Abfrage

Legende

  • Norm
  • Definition
  • Argument, Ansicht
  • Beispiel
  • Erläuterung
  • Rechtsfolge
  • Rechtsstand
fehler melden

Wegen der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten des Klägers

Gesamtbetrachtung, d.h. welchen Anteil trägt die jeweilige Partei an einem fiktiven Gesamtstreitwert (Ermittlung durch einfache Addition, z.B. Klage gegen B1 und B2 auf jeweils 4000 Euro = 8000 Euro).

Zivilrecht · Urteilsformel

1 Definition aus dem BestandRechtsstandImpressumDatenschutz