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Wehrbeauftragte

Doppelfunktion zwischen Bundestag und Bundeswehr. Zum einen Hilfsorgan bei der Ausübung parlamentarischer Kontrollbefugnisse gegenüber der Bundeswehr, zum anderen soll er sicherstellen, dass die Grundrechte der Soldaten ausreichend Beachtung finden. Wehrbeauftragte muss selbst nicht Mitglied des Bundestages sein.

Öffentliches Recht · StaatsorganisationsR

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