Wenn
Rechtsgrundlage nicht ersichtlich, oft bei Leistungsverwaltung oder bei nichtregelndem Verwaltungshandeln, z.B. Warnungen. Dann: Untersuchung des Sachzusammenhanges der Maßnahme.
Öffentliches Recht · VwGO
Rechtsgrundlage nicht ersichtlich, oft bei Leistungsverwaltung oder bei nichtregelndem Verwaltungshandeln, z.B. Warnungen. Dann: Untersuchung des Sachzusammenhanges der Maßnahme.
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