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Wiederkehrschuldverhältnis

Zivilrecht

Kein einheitliches Schuldverhältnis; Abschluss eines Rahmenvertrages, innerhalb dessen stets neue gesonderte Verträge zu den Konditionen des Rahmenvertrages geschlossen werden. Beispiele: Versorgungsverträge für Gas, Wasser (str). Abgrenzung: Bezugsvertrag, Sukzessivlieferungsvertrag.

Definitionen