Wiederkehrschuldverhältnis
Kein einheitliches Schuldverhältnis; Abschluss eines Rahmenvertrages, innerhalb dessen stets neue gesonderte Verträge zu den Konditionen des Rahmenvertrages geschlossen werden. Beispiele: Versorgungsverträge für Gas, Wasser (str). Abgrenzung: Bezugsvertrag, Sukzessivlieferungsvertrag.
Zivilrecht · Definitionen