Willenserklärung
Private Willensäußerung, gerichtet auf Herbeiführung einer bestimmten Rechtsfolge, die eintritt, weil sie gewollt ist. Zusammensetzung aus objektivem (äußeren) und subjektivem (inneren) Tatbestand.
Zivilrecht · Definitionen
Private Willensäußerung, gerichtet auf Herbeiführung einer bestimmten Rechtsfolge, die eintritt, weil sie gewollt ist. Zusammensetzung aus objektivem (äußeren) und subjektivem (inneren) Tatbestand.
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