Willenserklärung
- Zivilrecht
Private Willensäußerung, gerichtet auf Herbeiführung einer bestimmten Rechtsfolge, die eintritt, weil sie gewollt ist. Zusammensetzung aus objektivem (äußeren) und subjektivem (inneren) Tatbestand.
Private Willensäußerung, gerichtet auf Herbeiführung einer bestimmten Rechtsfolge, die eintritt, weil sie gewollt ist. Zusammensetzung aus objektivem (äußeren) und subjektivem (inneren) Tatbestand.