Wirtschaftliche Sinnlosigkeit
Die Bürgschaft wird nur gefordert, um Druck auf den Hauptschuldner ausüben zu können. Gegenausnahme: Bei drohender Vermögensverschiebung, erforderlich sind jedoch konkrete Anhaltspunkte, z.B. Gesellschafter einer Ein-Mann-GmbH (vgl. Anlassrechtsprechung des BGH)
Zivilrecht · Kapitel 3 Vertragliche und Quasi-vertragliche Sonderverbindungen