Zeitpunkt für die Bewertung der Sittenwidrigkeit
Testamentserrichtung. Argumente: Rechtssicherheit – Grund für die Missbilligung ist die in der Errichtung zum Ausdruck kommende verwerfliche Gesinnung. Bei Wandlung dieser Gesinnung kann der Erblasser das frühere Testament aufheben.
Zivilrecht · Erbrecht