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Zeitpunkt für die Bewertung der Sittenwidrigkeit

Testamentserrichtung. Argumente: Rechtssicherheit – Grund für die Missbilligung ist die in der Errichtung zum Ausdruck kommende verwerfliche Gesinnung. Bei Wandlung dieser Gesinnung kann der Erblasser das frühere Testament aufheben.

Zivilrecht · Erbrecht

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