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Zulässigkeit der Klage

Fehlt eine Prozessvoraussetzung, so wird Klage unabhängig vom Säumnis durch gewöhnliches Prozessurteil abgewiesen, das nur mit den Rechtsmitteln (Berufung und Revision) angreifbar ist, aber nicht durch Einspruch. Die Konstellation wird „unechtes Versäumnisurteil“ genannt, obwohl die Säumnis nicht mehr von Belang ist.

Zivilrecht · ZPO

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