Zurechenbares Verhalten
Zunächst Feststellung was tatsächlich passiert ist (Tun oder Unterlassen). Zurechnung bedeutet die tatsächliche Zuordnung einer Handlung zu einem Staat; idR nur für Handeln von staatlichen Organen (Staaten als juristische Personen können nicht selbst handeln), Entscheidungsträgern in öffentlicher Funktion, aber auch ultra vires; dies gilt auch für den Fall der Organleihe (fremde Staatsorgane) und im Fall der Beliehenen, also bei Handlungen Privater im offiziellen Auftrag des Staates. Wer Staatsorgan ist und die Aufgaben und Befugnisse desselben bestimmen sich nach der staatlichen Rechtsordnung
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