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Zusendung unbestellter Waren

Keine Begründung vertraglicher Ansprüche durch die Zusendung, § 241 a Abs. 1 BGB. Gesetzliche Ansprüche des Zusenders sind grds. ausgeschlossen, den Empfänger trifft auch keine Aufbewahrungspflicht (Umkehrschluss aus § 241a Abs. 2 BGB). Nur in den in § 241a Abs. 2 BGB genannten Fällen sind gesetzliche Fälle nicht ausgeschlossen, doch muss der Zusender hier beweisen, dass solche Umstände vorgelegen haben, insbesondere, dass der Empfänger diese erkannt hat oder hätte erkennen müssen. Ob § 241a Abs. 2 BGB ein Recht zum Besitz gibt oder einen Rechtfertigungsgrund für eine Sachbeschädigung oder Unterschlagung gibt ist umstritten.

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