Zustandsstörer
Derjenige, der den störenden Zustand zwar nicht geschaffen hat, ihn aber maßgeblich aufrechterhält und nicht beseitigt.
Zivilrecht · Delikts- und Schadensrecht
Eigentümer, Gesamtrechtsnachfolger eines Eigentümers; Begrenzung der Zustandshaftung bei Altlasten (Opfergrenze).
Öffentliches Recht · Einarbeiten 1