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Zustandsstörer

Derjenige, der den störenden Zustand zwar nicht geschaffen hat, ihn aber maßgeblich aufrechterhält und nicht beseitigt.

Zivilrecht · Delikts- und Schadensrecht

Eigentümer, Gesamtrechtsnachfolger eines Eigentümers; Begrenzung der Zustandshaftung bei Altlasten (Opfergrenze).

Öffentliches Recht · Einarbeiten 1

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