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Zwang

Eine Abgrenzung zwischen zulässigem völkerrechtlichen Druck und unzulässigem wirtschaftlichem Zwang wird im Zweifel schwer sein. Eine Abgrenzung hat sich an der Intensität der Maßnahme, der Mittel-Zweck Relation und dem Erfolg derselben zu orientieren.

Völkerrecht · Völkerrecht

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