Zwangsvollstreckung
- Zivilrecht
Kommt der Schuldner dem im Vollstreckungstitel (meistens: Urteil) verbrieften Leistungsbefehl nicht freiwillig nach, so wird der Anspruch des Gläubigers mit Hilfe staatlichen Zwangs durchgesetzt.
Kommt der Schuldner dem im Vollstreckungstitel (meistens: Urteil) verbrieften Leistungsbefehl nicht freiwillig nach, so wird der Anspruch des Gläubigers mit Hilfe staatlichen Zwangs durchgesetzt.