Zwangsvollstreckung
Titel, Klausel, Zustellung
Zivilrecht · Noch einarbeiten
Kommt der Schuldner dem im Vollstreckungstitel (meistens: Urteil) verbrieften Leistungsbefehl nicht freiwillig nach, so wird der Anspruch des Gläubigers mit Hilfe staatlichen Zwangs durchgesetzt.
Zivilrecht · Definitionen