§ 34 BauGB
- § 34 Abs. 4 BauGB
- § 34 BauGB
Diese Vorschrift hat sich seit 2015 geändert
Der Bestand bildet den Stand 2014/2015 ab. Was unten steht, gilt heute anders — in den verlinkten Schemata ist es noch nicht nachgeführt.
§ 34 III b BauGB neu: Abweichung vom Einfügungsgebot im unbeplanten Innenbereich zugunsten von Wohnnutzung
Das Einfügungserfordernis ist für Wohnvorhaben durchbrechbar · neu eingefügt seit 30.10.2025
§ 34 III a BauGB: Befreiung vom Einfügungsgebot bei Wohnnutzungsänderungen erleichtert
Zusätzliche Abweichungsmöglichkeit im unbeplanten Innenbereich · geändert seit 13.5.2017
2 Fundstellen
- Einarbeiten 1Schema
- VwGO 2.0 VerfahrensartenSchema
Zulässigkeit › Prüfungsgegenstand gem. § 47 Abs. 1 Nr. 1 und 2 VwGO