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§ 34 BauGB

  • § 34 Abs. 4 BauGB
  • § 34 BauGB

Diese Vorschrift hat sich seit 2015 geändert

Der Bestand bildet den Stand 2014/2015 ab. Was unten steht, gilt heute anders — in den verlinkten Schemata ist es noch nicht nachgeführt.

  • § 34 III b BauGB neu: Abweichung vom Einfügungsgebot im unbeplanten Innenbereich zugunsten von Wohnnutzung

    Das Einfügungserfordernis ist für Wohnvorhaben durchbrechbar · neu eingefügt seit 30.10.2025

  • § 34 III a BauGB: Befreiung vom Einfügungsgebot bei Wohnnutzungsänderungen erleichtert

    Zusätzliche Abweichungsmöglichkeit im unbeplanten Innenbereich · geändert seit 13.5.2017

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2 Fundstellen in 2 DokumentenRechtsstandImpressumDatenschutz