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§ 1065 BGB

  • § 1065 BGB

Beeinträchtigung des Nießbrauchsrechts

Wird das Recht des Nießbrauchers beeinträchtigt, so finden auf die Ansprüche des Nießbrauchers die für die Ansprüche aus dem Eigentum geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung.

4 Fundstellenin 3 Schemata

  • 985, 986 und EBVSchema

    Anwartschaftsrecht als Recht zum Besitz › Problematisch ist nur der Fall, dass der EV-Käufer selbst die Sache… · Anspruchsgegner hat kein Recht zum Besitz i.S.v. § 986 BGB › § 986 Abs. 1 Satz 1 Fall 1BGB (eigenes Recht zum…

  • DefinitionenSchema

    Sachenrecht › Grundprinzipien des Sachenrechts (wichtig für Auslegung und Anwendung)

  • Eigentumsvorbehalt und AnwartschaftsrechtSchema

    vor dem Herausgabeanspruch des Eigentümers › Anwartschaftsrecht als Recht zum Besitz nach § 986 BGB