§ 1065 BGB
- § 1065 BGB
4 Fundstellenin 3 Schemata
- 985, 986 und EBVSchema
Anwartschaftsrecht als Recht zum Besitz › Problematisch ist nur der Fall, dass der EV-Käufer selbst die Sache · Anspruchsgegner hat kein Recht zum Besitz i.S.v. § 986 BGB › § 986 Abs. 1 Satz 1 Fall 1BGB (eigenes Recht zum
- DefinitionenSchema
Sachenrecht › Grundprinzipien des Sachenrechts (wichtig für Auslegung und Anwendung)
- Eigentumsvorbehalt und AnwartschaftsrechtSchema
vor dem Herausgabeanspruch des Eigentümers › Anwartschaftsrecht als Recht zum Besitz nach § 986 BGB