§ 1115 BGB
- § 1115 BGB
2 Fundstellen
- GrundpfandrechteSchema
Entscheidender Zeitpunkt für die Frage der Enthaftung einer Sache beim Haftungsverband ist die Beschlagnahme,
- SonstigesSchema
Ersterwerb einer Hypothek, §§ 873 Abs. 1 F. 2, 1113 ff. BGB
Entscheidender Zeitpunkt für die Frage der Enthaftung einer Sache beim Haftungsverband ist die Beschlagnahme,
Ersterwerb einer Hypothek, §§ 873 Abs. 1 F. 2, 1113 ff. BGB