§ 1117 BGB
- § 1117 Abs. 1 BGB
- § 1117 Abs. 1 Satz 1 BGB
- § 1117 Abs. 2 BGB
- §§ 1117 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. 929 Satz 2, 930, 931 BGB
- §§ 1117, 930 BGB
4 Fundstellenin 2 Schemata
- GrundpfandrechteSchema
Entscheidender Zeitpunkt für die Frage der Enthaftung einer Sache beim Haftungsverband ist die Beschlagnahme, · Inwieweit entsteht eine Hypothek, wenn Einigung und Eintragung sich nicht decken? In Divergenzfällen entsteht · Schuldner zahlt: An sich ist es für den Schuldner unerheblich, ob er auf die Forderung oder das dingliche Rech
- SonstigesSchema
Ersterwerb einer Hypothek, §§ 873 Abs. 1 F. 2, 1113 ff. BGB