§ 1177 BGB
- § 1177 Abs. 2 BGB
- §§ 1177 Abs. 1, 1163 Abs. 1 Satz 1 BGB
2 Fundstellen
- DefinitionenSchema
- GrundpfandrechteSchema
Entscheidender Zeitpunkt für die Frage der Enthaftung einer Sache beim Haftungsverband ist die Beschlagnahme,
Entscheidender Zeitpunkt für die Frage der Enthaftung einer Sache beim Haftungsverband ist die Beschlagnahme,