§ 1190 BGB
- § 1190 BGB
2 Fundstellen
- DefinitionenSchema
- GrundpfandrechteSchema
Sichert die Hypothek im Fall eines nichtigen Darlehens den Kondiktionsanspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1
Sichert die Hypothek im Fall eines nichtigen Darlehens den Kondiktionsanspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1