§ 122 BGB
- § 122 Abs. 1 BGB
- § 122 Abs. 2 BGB
- § 122 BGB
- §§ 122, 123 BGB
21 Fundstellenin 6 Schemata
- BereicherungsrechtSchema
Rechtsgrundlagen › Irrtum über Leistungsbeziehungen
- BGB ATSchema
Erklärungsbewusstsein › Erklärungsbewusstsein als konstitutives Element einer Willenserklärung · Tatbestand › Subjektiver Tatbestand [Erörterung nur, wenn Irrtum vorliegen könnte] · Empfangsbedürftige Willenserklärung › Vorfixierte Willenserklärung gelangt ohne den Willen des Erklärenden in · Eigene Willenserklärung des Vertreters › Bote ohne Botenmacht · Die §§ 170-173 BGB enthalten eine gesetzliche Rechtsscheinhaftung, durch die das Vertrauen auf den Bestand von · Anfechtung im Stellvertretungsrecht › Anfechtung der Vollmacht
- Delikts- und SchadensrechtSchema
Schadensrecht › Haftungsbegründender Tatbestand
- Kapitel 3
Vertragliche und Quasi-vertragliche SonderverbindungenSchema
Anwendbarkeit › Anwendbar neben:
- SchadensersatzAnspruchsziel
§§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 / Abs. 3 BGB (SEA bei Verletzung vorvertraglicher Pflichten) › Anwendbar
- Schuldrecht Allgemeiner TeilSchema
Schadensersatzanspruch nach § 122 BGB analog bei anfänglicher Unmöglichkeit