§ 1256 BGB
- § 1256 BGB
2 Fundstellenin 1 Schema
- Pfandrecht an beweglichen SachenSchema
Erlöschen des Pfandrechts · Regress des Eigentümers einer verpfändeten Sache nach Tilgung der fremden Schuld
Erlöschen des Pfandrechts · Regress des Eigentümers einer verpfändeten Sache nach Tilgung der fremden Schuld