§ 1311 BGB
- § 1311 BGB
2 Fundstellen
- Familie ErbSchema
Mängel der Eheschließung und ihre Folgen: › Nichtehe (kein besonderer Aufhebungsakt erforderlich)
- FamilienrechtSchema
Eheschließung
Mängel der Eheschließung und ihre Folgen: › Nichtehe (kein besonderer Aufhebungsakt erforderlich)
Eheschließung