§ 1835 BGB
- § 1835 Abs. 3 BGB
2 Fundstellen
- 985, 986 und EBVSchema
Zurechnung der Bösgläubigkeit von Minderjährigen bei § 990 BGB:
- Kapitel 3
Vertragliche und Quasi-vertragliche SonderverbindungenSchema
Rechtsfolge › Geschäftsführer
Zurechnung der Bösgläubigkeit von Minderjährigen bei § 990 BGB:
Rechtsfolge › Geschäftsführer