§ 278 BGB
- § 278 BGB
- § 278 Satz 2 BGB
- §§ 278, 31, 831 BGB
24 Fundstellenin 10 Schemata
- 985, 986 und EBVSchema
§ 989 BGB · §§ 989, 990 Abs. 1 BGB · Beteiligung von Hilfspersonen beim Besitz · Zurechnung haftungsbegründender Bösgläubigkeit beim Besitzerwerb · Zurechnung der Bösgläubigkeit von Minderjährigen bei § 990 BGB:
- BereicherungsrechtSchema
Wie ist die Bösgläubigkeit von Hilfspersonen zuzurechnen? › Gesetzliche Regelung fehlt, weil
- BGB ATSchema
Täuschung und Drohung › § 123 Abs. 1 Alt. 1 BGB (Arglistige Täuschung)
- DefinitionenSchema
Eigentümer-Besitzer-Verhältnis › Verschärfung gegenüber verklagten oder bösgläubigen Besitzer · Rechtsverweisung › Rechtsgrundverweisungen: Verweisung auf die gesamte Norm, also TB und RF
- Delikts- und SchadensrechtSchema
Anprüche aus Produkthaftung › Ansprüche gegen den Vertragspartner · Prüfungsmöglichkeiten eines Arzthaftungsfalles bei Krankenhausaufnahme: › Haftung des Arztes · Zurechnung der Fehler von Hilfspersonen: · Normative Korrektur der Schadensermittlung · Normative Korrektur der Schadensermittlung › Nach teleologischer Auslegung (hM) betrifft § 254 II 2 BGB sowohl
- EigentumsschutzSchema
privatrechtlich, insbesondere §§ 906 ff. BGB oder § 242 BGB, nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis › § 912 BGB
- GesellschaftsrechtSchema
Haftung in der GbR · Haftung in der OHG · Haftung › Begründung
- Kapitel 3
Vertragliche und Quasi-vertragliche SonderverbindungenSchema
Vertretenmüssen, § 276 BGB › Vertretenmüssen des Schuldners
- Noch einarbeitenSchema
Schriftsatz (wenn hier Fehler auftauchen, gibt es maximal 4 Punkte in der Klausur)
- Schuldrecht Allgemeiner TeilSchema
Vorteile der vertraglichen Haftung i.R.d. VSD