§ 280 BGB
- § 280 Abs. 1 1 BGB
- § 280 Abs. 1 2 BGB
- § 280 Abs. 1 BGB
- § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB
- § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB
- § 280 Abs. 1 und 2, §§ 286, 437 Nr. 3 Alt. 1 BGB
- § 280 Abs. 1 und 2, 286 BGB
- § 280 Abs. 1 und 3, §§ 283, 437 Nr. 1 Alt. 1 BGB
- § 280 Abs. 1 und 3, 281 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 BGB
- § 280 Abs. 1 und 3, 281 BGB
- § 280 Abs. 1 und 3, 281, 634 Nr. 4 BGB
- § 280 Abs. 1 und 3, 282 BGB
102 Fundstellenin 21 Schemata
- 985, 986 und EBVSchema
Rechtsfolge › Anwendbarkeit des § 285 BGB · Schadensersatzansprüche · Zurechnung der Bösgläubigkeit von Minderjährigen bei § 990 BGB: › Der Besitzmittler verliert den unmittelbaren · Zurechnung der Bösgläubigkeit von Minderjährigen bei § 990 BGB:
- Aufwendungs- und VerwendungsersatzAnspruchsziel
§§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 283, 284, 275 Abs. 4 BGB (Aufwendungsersatz bei nachträglicher Unmöglichkeit) · §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 283, 284, 275 Abs. 4 BGB (Aufwendungsersatz bei nachträglicher Unmöglichkeit) › Vertret · §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281, 284 BGB (Aufwendungsersatz bei Schlechtleistung)
- BereicherungsrechtSchema
Rechtsgrundlagen
- BGB ATSchema
Empfangsbedürftige Willenserklärung › Vorfixierte Willenserklärung gelangt ohne den Willen des Erklärenden in · Inhaltliche Übereinstimmung und Vollständigkeit von Angebot und Annahme › Schadensersatz wg. schuldhafter Veru · Eigene Willenserklärung des Vertreters › Vornahme der Abgrenzung · Eigene Willenserklärung des Vertreters › Bote ohne Botenmacht · Kein Missbrauch › Eine echte Ausnahme vom Abstraktionsprinzip liegt erst dann vor, wenn man mit der h.L. nach · Anscheinsvollmacht › Siehe Duldungsvollmacht
- DefinitionenSchema
Beweislast › Gesetzliche Ausnahmen
- Delikts- und SchadensrechtSchema
Anprüche aus Produkthaftung › Ansprüche gegen den Vertragspartner · Abgrenzung der Haftung nach § 831 BGB von §§ 823 iVm 31 BGB · Schadensrecht › Haftungsbegründender Tatbestand · Normative Korrektur der Schadensermittlung › Haftungsbegründender Tatbestand, für alle Fälle, in denen Schaden
- Eigentumserwerb an beweglichen SachenSchema
Problemfälle › Ist beim Rückerwerb vom Nichtberechtigten ein Gutglaubenserwerb möglich? Wenn nicht, wer wird d
- Eigentumsvorbehalt und AnwartschaftsrechtSchema
Formen des erweiterten Eigentumsvorbehalts › Weitergeleiteter Eigentumsvorbehalt · Ersterwerb vom Berechtigten
- ErbrechtSchema
Vor- und Nacherben › Haftung des Vorerben zugunsten des Nacherben: · „vorläufiger Erbe“
- GesellschaftsrechtSchema
Geschäftsführung bei GbR / OHG / KG › Anspruchsgrundlagen bei Verletzung der Geschäftsführerpflichten
- GrundpfandrechteSchema
Schuldner zahlt: An sich ist es für den Schuldner unerheblich, ob er auf die Forderung oder das dingliche Rech · Können die Parteien Forderung und Grundschuld verknüpfen › Berechtigung des Zedenten in Ansehung der Grundschu
- HandelsrechtSchema
Bei nicht ordnungsgemäßer Rüge: Genehmigungsfiktion, § 377 Abs. 2 HGB › Ausnahmen
- HerausgabeAnspruchsziel
- Kapitel 3
Vertragliche und Quasi-vertragliche SonderverbindungenSchema
Der Käufer schuldet · Sachmängelhaftung › Rechte des Käufers bei Mängeln, § 437 BGB · Rechte des Käufers bei Mängeln, § 437 BGB › Anspruch auf Schadensersatz, §§ 280 ff. BGB, 437 Nr. 3 Alt. 1 BGB · Gemeinsame Voraussetzungen für die Geltendmachung der Rechte aus § 437 BGB › Anwendbarkeit · Gemeinsame Voraussetzungen für die Geltendmachung der Rechte aus § 437 BGB › Keine Verjährung, § 438 BGB · Informationspflichten des Unternehmers, der Waren im Fernabsatz vertreibt:
- Pfandrecht an beweglichen SachenSchema
Schutz des Pfandgläubigers · Erlöschen des Pfandrechts
- SchadensersatzAnspruchsziel
§§ 437 Nr. 3, 280 ff. / 311a Abs. 2 BGB · §§ 437 Nr. 3, 280 ff. / 311a Abs. 2 BGB › Rechtsfolge · § 634 Nr. 4, § 280 ff. / 311a Abs. 2 BGB · Keine Verjährung, § 634a BGB › Rechtsfolge · §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 283, 275 Abs. 4 BGB (Schadensersatz bei nachträglicher Unmöglichkeit) · §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 283, 275 Abs. 4 BGB (Schadensersatz bei nachträglicher Unmöglichkeit) › Vertretenmüssen
- Schuldrecht Allgemeiner TeilSchema
§ 275 BGB › Rechtsfolge · Arten von Leistungsstörungen · Reihenfolge der Prüfung von Leistungsstörungen · § 280 Abs. 1 BGB · Verhältnis der §§ 275, 280ff. BGB zu den §§ 323ff. BGB · „Schlechterfüllung“ i.S.v. § 280 Abs. 1 1 BGB und die Auswahl der Norm
- SicherungsübereignungSchema
Verwertung des Sicherungsgutes
- Unterlassung und BeseitigungAnspruchsziel
- Verwaltungsrecht ATSchema
- Zustimmung zur GrundbuchberichtigungAnspruchsziel