§ 280 BGB
- § 280 Abs. 1 1 BGB
- § 280 Abs. 1 2 BGB
- § 280 Abs. 1 BGB
- § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB
- § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB
- § 280 Abs. 1 und 2, §§ 286, 437 Nr. 3 Alt. 1 BGB
- § 280 Abs. 1 und 2, 286 BGB
- § 280 Abs. 1 und 3, §§ 283, 437 Nr. 1 Alt. 1 BGB
- § 280 Abs. 1 und 3, 281 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 BGB
- § 280 Abs. 1 und 3, 281 BGB
- § 280 Abs. 1 und 3, 281, 634 Nr. 4 BGB
- § 280 Abs. 1 und 3, 282 BGB
Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
(2) Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung kann der Gläubiger nur unter der zusätzlichen Voraussetzung des § 286 verlangen.
(3) Schadensersatz statt der Leistung kann der Gläubiger nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen des § 281, des § 282 oder des § 283 verlangen.
102 Fundstellenin 21 Schemata
- 985, 986 und EBVSchema
Rechtsfolge › Anwendbarkeit des § 285 BGB · Schadensersatzansprüche · Zurechnung der Bösgläubigkeit von Minderjährigen bei § 990 BGB: › Der Besitzmittler verliert den… · Zurechnung der Bösgläubigkeit von Minderjährigen bei § 990 BGB:
- Aufwendungs- und VerwendungsersatzAnspruchsziel
§§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 283, 284, 275 Abs. 4 BGB (Aufwendungsersatz bei nachträglicher Unmöglichkeit) · §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 283, 284, 275 Abs. 4 BGB (Aufwendungsersatz bei nachträglicher Unmöglichkeit) ›… · §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281, 284 BGB (Aufwendungsersatz bei Schlechtleistung)
- BereicherungsrechtSchema
Rechtsgrundlagen
- BGB ATSchema
Empfangsbedürftige Willenserklärung › Vorfixierte Willenserklärung gelangt ohne den Willen des Erklärenden in… · Inhaltliche Übereinstimmung und Vollständigkeit von Angebot und Annahme › Schadensersatz wg. schuldhafter… · Eigene Willenserklärung des Vertreters › Vornahme der Abgrenzung · Eigene Willenserklärung des Vertreters › Bote ohne Botenmacht · Kein Missbrauch › Eine echte Ausnahme vom Abstraktionsprinzip liegt erst dann vor, wenn man mit der h.L. nach… · Anscheinsvollmacht › Siehe Duldungsvollmacht
- DefinitionenSchema
Beweislast › Gesetzliche Ausnahmen
- Delikts- und SchadensrechtSchema
Anprüche aus Produkthaftung › Ansprüche gegen den Vertragspartner · Abgrenzung der Haftung nach § 831 BGB von §§ 823 iVm 31 BGB · Schadensrecht › Haftungsbegründender Tatbestand · Normative Korrektur der Schadensermittlung › Haftungsbegründender Tatbestand, für alle Fälle, in denen…
- Eigentumserwerb an beweglichen SachenSchema
Problemfälle › Ist beim Rückerwerb vom Nichtberechtigten ein Gutglaubenserwerb möglich? Wenn nicht, wer wird…
- Eigentumsvorbehalt und AnwartschaftsrechtSchema
Formen des erweiterten Eigentumsvorbehalts › Weitergeleiteter Eigentumsvorbehalt · Ersterwerb vom Berechtigten
- ErbrechtSchema
Vor- und Nacherben › Haftung des Vorerben zugunsten des Nacherben: · „vorläufiger Erbe“
- GesellschaftsrechtSchema
Geschäftsführung bei GbR / OHG / KG › Anspruchsgrundlagen bei Verletzung der Geschäftsführerpflichten
- GrundpfandrechteSchema
Schuldner zahlt: An sich ist es für den Schuldner unerheblich, ob er auf die Forderung oder das dingliche… · Können die Parteien Forderung und Grundschuld verknüpfen › Berechtigung des Zedenten in Ansehung der…
- HandelsrechtSchema
Bei nicht ordnungsgemäßer Rüge: Genehmigungsfiktion, § 377 Abs. 2 HGB › Ausnahmen
- HerausgabeAnspruchsziel
- VertragsrechtSchema
Der Käufer schuldet · Sachmängelhaftung › Rechte des Käufers bei Mängeln, § 437 BGB · Rechte des Käufers bei Mängeln, § 437 BGB › Anspruch auf Schadensersatz, §§ 280 ff. BGB, 437 Nr. 3 Alt. 1 BGB · Gemeinsame Voraussetzungen für die Geltendmachung der Rechte aus § 437 BGB › Anwendbarkeit · Gemeinsame Voraussetzungen für die Geltendmachung der Rechte aus § 437 BGB › Keine Verjährung, § 438 BGB · Informationspflichten des Unternehmers, der Waren im Fernabsatz vertreibt:
- Pfandrecht an beweglichen SachenSchema
Schutz des Pfandgläubigers · Erlöschen des Pfandrechts
- SchadensersatzAnspruchsziel
§§ 437 Nr. 3, 280 ff. / 311a Abs. 2 BGB · §§ 437 Nr. 3, 280 ff. / 311a Abs. 2 BGB › Rechtsfolge · § 634 Nr. 4, § 280 ff. / 311a Abs. 2 BGB · Keine Verjährung, § 634a BGB › Rechtsfolge · §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 283, 275 Abs. 4 BGB (Schadensersatz bei nachträglicher Unmöglichkeit) · §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 283, 275 Abs. 4 BGB (Schadensersatz bei nachträglicher Unmöglichkeit) ›…
- Schuldrecht ATSchema
§ 275 BGB › Rechtsfolge · Arten von Leistungsstörungen · Reihenfolge der Prüfung von Leistungsstörungen · § 280 Abs. 1 BGB · Verhältnis der §§ 275, 280ff. BGB zu den §§ 323ff. BGB · „Schlechterfüllung“ i.S.v. § 280 Abs. 1 1 BGB und die Auswahl der Norm
- SicherungsübereignungSchema
Verwertung des Sicherungsgutes
- Unterlassung und BeseitigungAnspruchsziel
- Verwaltungsrecht ATSchema
- Zustimmung zur GrundbuchberichtigungAnspruchsziel