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§ 313 BGB

  • § 313 Abs. 1 BGB
  • § 313 Abs. 2 BGB
  • § 313 Abs. 3 BGB
  • § 313 Abs. 3 i.V.m. §§ 346 ff. BGB
  • § 313 BGB
  • § 313 Satz 2 BGB
  • §§ 313 Abs. 3, 346 Abs. 1 BGB

28 Fundstellenin 10 Schemata

  • BereicherungsrechtSchema

    Zweckverfehlung › Möglichkeiten der Zweckverfehlung (allgemein) · „Erfolg“: Ermittlung durch Negativabgrenzung: Erfolg kann nicht die Erfüllung einer Verbindlichkeit sein, weil

  • BGB ATSchema

    Kein verdeckter Dissens, wenn › Str., wenn beide Parteien sich aus unterschiedlichen Gründen irren: · Anwendbarkeit › Keine vorrangigen Spezialregelungen · § 123 Abs. 1 Alt. 2 BGB (Widerrechtliche Drohung): › Kausalität zwischen Drohung und Abgabe der Willenserkläru · Kalkulationsirrtum

  • DefinitionenSchema

    Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit, § 1356 BGB › Vergütung der Mitarbeit des Ehegatten im Beruf oder Geschä · Leistungsinhalt

  • ErfüllungAnspruchsziel

    Allgemein: Vertraglicher Primäranspruch

  • Familie ErbSchema

    Vergütung der Mitarbeit des Ehegatten im Beruf oder Geschäft, wenn die Ehegatten eine entsprechende Vereinbaru

  • Grundstücksrecht ohne GrundpfandrechteSchema

    Erwerb der Vormerkung › Ersterwerb

  • Kapitel 3 Vertragliche und Quasi-vertragliche SonderverbindungenSchema

    Bürgschaft › Anspruch erloschen · Störung oder Wegfall der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB › Vorliegen eines Umstandes, der zur Grundlage des Vert · Störung oder Wegfall der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB › Rechtsfolge

  • Minderung und VertragsanpassungAnspruchsziel
  • Rechtsvernichtende EinwendungenSchema
  • Schuldrecht Allgemeiner TeilSchema

    Keine Lösungsmöglichkeit über Unmöglichkeitsrecht bei · Reihenfolge der Prüfung von Leistungsstörungen · § 313 BGB › Voraussetzungen · Voraussetzungen › Anwendbarkeit: Vorrang gegenüber dem § 313 BGB haben insbesondere: · Geschäftsgrundlage › Umstand, der zur Grundlage des Vertrages geworden ist (faktisches Element) · § 313 BGB › Rechtsfolge

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