§ 313 BGB
- § 313 Abs. 1 BGB
- § 313 Abs. 2 BGB
- § 313 Abs. 3 BGB
- § 313 Abs. 3 i.V.m. §§ 346 ff. BGB
- § 313 BGB
- § 313 Satz 2 BGB
- §§ 313 Abs. 3, 346 Abs. 1 BGB
28 Fundstellenin 10 Schemata
- BereicherungsrechtSchema
Zweckverfehlung › Möglichkeiten der Zweckverfehlung (allgemein) · „Erfolg“: Ermittlung durch Negativabgrenzung: Erfolg kann nicht die Erfüllung einer Verbindlichkeit sein, weil
- BGB ATSchema
Kein verdeckter Dissens, wenn › Str., wenn beide Parteien sich aus unterschiedlichen Gründen irren: · Anwendbarkeit › Keine vorrangigen Spezialregelungen · § 123 Abs. 1 Alt. 2 BGB (Widerrechtliche Drohung): › Kausalität zwischen Drohung und Abgabe der Willenserkläru · Kalkulationsirrtum
- DefinitionenSchema
Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit, § 1356 BGB › Vergütung der Mitarbeit des Ehegatten im Beruf oder Geschä · Leistungsinhalt
- ErfüllungAnspruchsziel
Allgemein: Vertraglicher Primäranspruch
- Familie ErbSchema
Vergütung der Mitarbeit des Ehegatten im Beruf oder Geschäft, wenn die Ehegatten eine entsprechende Vereinbaru
- Grundstücksrecht ohne GrundpfandrechteSchema
Erwerb der Vormerkung › Ersterwerb
- Kapitel 3
Vertragliche und Quasi-vertragliche SonderverbindungenSchema
Bürgschaft › Anspruch erloschen · Störung oder Wegfall der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB › Vorliegen eines Umstandes, der zur Grundlage des Vert · Störung oder Wegfall der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB › Rechtsfolge
- Minderung und VertragsanpassungAnspruchsziel
- Rechtsvernichtende EinwendungenSchema
- Schuldrecht Allgemeiner TeilSchema
Keine Lösungsmöglichkeit über Unmöglichkeitsrecht bei · Reihenfolge der Prüfung von Leistungsstörungen · § 313 BGB › Voraussetzungen · Voraussetzungen › Anwendbarkeit: Vorrang gegenüber dem § 313 BGB haben insbesondere: · Geschäftsgrundlage › Umstand, der zur Grundlage des Vertrages geworden ist (faktisches Element) · § 313 BGB › Rechtsfolge