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§ 446 BGB

  • § 446 BGB
  • §§ 446, 447 BGB
  • §§ 446, 447, 615, 644, 645 BGB

7 Fundstellenin 4 Schemata

  • BereicherungsrechtSchema

    Rechtsgrundlagen › Im Normalfall sind die beiderseits erbrachten Leistungen zumindest wertmäßig noch vorhanden · Im Ausnahmefall ist auf einer Seite der Bereicherungsgegenstand auch wertmäßig nicht mehr vollständig vorhande

  • ErfüllungAnspruchsziel

    §§ 439, 437 Nr. 1 BGB (Nacherfüllung)

  • Kapitel 3 Vertragliche und Quasi-vertragliche SonderverbindungenSchema

    Gemeinsame Voraussetzungen für die Geltendmachung der Rechte aus § 437 BGB › Anwendbarkeit · Rücktritt oder Minderung, §§ 437 Nr. 2, 323 / 326 oder 441 BGB

  • Schuldrecht Allgemeiner TeilSchema

    Anspruch nicht erloschen, ggf. gem. § 326 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BGB › Kein Übergang der Gegenleistungsgefah · Preisgefahr

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