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§ 447 BGB

  • § 447 BGB

7 Fundstellenin 3 Schemata

  • Delikts- und SchadensrechtSchema

    Ergebnis: Kein Schadensersatzanspruch › aufgrund typischer zufälliger Schadensverlagerung

  • Kapitel 3 Vertragliche und Quasi-vertragliche SonderverbindungenSchema

    Sachmängelhaftung › Gefahrübergang nach § 447 · Gefahrübergang nach § 447 › Übergabe an zur Ausführung der Versendung bestimmten Person (sog. Transportperson) · Gemeinsame Voraussetzungen für die Geltendmachung der Rechte aus § 437 BGB › Anwendbarkeit · Der Käufer schuldet › Besonderheiten beim Verbrauchsgüterkauf, §§ 474 ff. BGB

  • Schuldrecht Allgemeiner TeilSchema

    Leistungsort › Relevanz · Preisgefahr

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