§ 447 BGB
- § 447 BGB
7 Fundstellenin 3 Schemata
- Delikts- und SchadensrechtSchema
Ergebnis: Kein Schadensersatzanspruch › aufgrund typischer zufälliger Schadensverlagerung
- Kapitel 3
Vertragliche und Quasi-vertragliche SonderverbindungenSchema
Sachmängelhaftung › Gefahrübergang nach § 447 · Gefahrübergang nach § 447 › Übergabe an zur Ausführung der Versendung bestimmten Person (sog. Transportperson) · Gemeinsame Voraussetzungen für die Geltendmachung der Rechte aus § 437 BGB › Anwendbarkeit · Der Käufer schuldet › Besonderheiten beim Verbrauchsgüterkauf, §§ 474 ff. BGB
- Schuldrecht Allgemeiner TeilSchema
Leistungsort › Relevanz · Preisgefahr