§ 556b BGB
- § 556b Abs. 2 BGB
- §§ 556b Abs. 1, 604 Abs. 1, 609, 614, 641 BGB
2 Fundstellen
- Kapitel 3
Vertragliche und Quasi-vertragliche SonderverbindungenSchema
Leistungsort und Leistungszeit (wird in vier Stufen ermittelt) › gesetzliche Sonderregeln
- Schuldrecht Allgemeiner TeilSchema
Aufrechnung, §§ 387 ff. BGB › Kein Ausschluss