§ 559 BGB
- § 559 Abs. 1 BGB
- § 559 BGB
- § 559 Satz 1 BGB
- § 559 Satz 2 BGB
- §§ 559, 704 Abs. 1 BGB
Diese Vorschrift hat sich seit 2015 geändert
Der Bestand bildet den Stand 2014/2015 ab. Was unten steht, gilt heute anders — in den verlinkten Schemata ist es noch nicht nachgeführt.
§ 559 BGB
Modernisierungsumlage von 11 auf 8 Prozent gesenkt, neue Kappungsgrenze
· geändert seit 1.1.2019
3 Fundstellenin 2 Schemata
- Kapitel 3
Vertragliche und Quasi-vertragliche SonderverbindungenSchema
Miete › Mietpreiserhöhung, §§ 558 ff. BGB: Der Vermieter kann bei bestehenden Mietverträgen die Miete nur erhö
- Pfandrecht an beweglichen SachenSchema
Vermieterpfandrecht › Unterfallen dem Vermieterpfandrecht