§ 611a BGB
- § 611a BGB
Diese Vorschrift hat sich seit 2015 geändert
Der Bestand bildet den Stand 2014/2015 ab. Was unten steht, gilt heute anders — in den verlinkten Schemata ist es noch nicht nachgeführt.
§ 611a BGB
Legaldefinition des Arbeitsvertrags
Arbeitnehmerbegriff nicht mehr nur richterrechtlich · neu eingefügt seit 1.4.2017
2 Fundstellenin 1 Schema
- ArbeitsrechtSchema
Anbahnung › Auswahlkriterien · durch Vertragsabschluss › Einschränkung der Vertragsfreiheit