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§ 611a BGB

  • § 611a BGB

Diese Vorschrift hat sich seit 2015 geändert

Der Bestand bildet den Stand 2014/2015 ab. Was unten steht, gilt heute anders — in den verlinkten Schemata ist es noch nicht nachgeführt.

  • § 611a BGB

    Legaldefinition des Arbeitsvertrags

    Arbeitnehmerbegriff nicht mehr nur richterrechtlich · neu eingefügt seit 1.4.2017

2 Fundstellenin 1 Schema

  • ArbeitsrechtSchema

    Anbahnung › Auswahlkriterien · durch Vertragsabschluss › Einschränkung der Vertragsfreiheit

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