§ 612 BGB
- § 612 BGB
- §§ 612, 632 BGB
3 Fundstellen
- ArbeitsrechtSchema
Pflichten des Arbeitgebers › Lohnzahlungspflicht
- BereicherungsrechtSchema
„Erfolg“: Ermittlung durch Negativabgrenzung: Erfolg kann nicht die Erfüllung einer Verbindlichkeit sein, weil
- BGB ATSchema
Objektiver Tatbestand › „hinreichend bestimmt“