§ 670 BGB
- § 670 BGB
- §§ 670 BGB
- §§ 670 i.V.m. 683 Satz 1, 677 BGB
- §§ 670, 662 BGB
- §§ 670, 669 BGB
- §§ 670, 675 BGB
- §§ 670, 677 BGB
- §§ 670, 682 Satz 1 BGB
- §§ 670, 683 BGB
- §§ 670, 683 Satz 1 BGB
- §§ 670, 683 Satz 1, 677 BGB
- §§ 670, 683, 677 BGB
Ersatz von Aufwendungen
Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.
18 Fundstellenin 14 Schemata
- AnwaltsklausurSchema
C. Bestimmung der Verfahrensart [Klägersicht] / Beklagtentaktik [Beklagtensicht]
- ArbeitsrechtSchema
Anbahnung › Vorstellung · Innerbetrieblicher Schadensausgleich › Schädigung Dritter durch betrieblich veranlasste Tätigkeit des AN · Sachschäden › Anspruch gegen AG · Personenschäden › Anspruch gegen Arbeitskollegen, §§ 823 ff. BGB, Ausschluss gem. § 105 SGB VII, es sei denn…
- Aufwendungs- und VerwendungsersatzAnspruchsziel
- BereicherungsrechtSchema
Rückgriff bei Tilgung fremder Schulden
- BGB ATSchema
Geltung der §§ 104 ff. BGB im nichtrechtsgeschäftlichen Bereich › Gesetzliche Regelungen über die Behandlung…
- DefinitionenSchema
Rechtsverweisung › Rechtsgrundverweisungen: Verweisung auf die gesamte Norm, also TB und RF
- Delikts- und SchadensrechtSchema
Regress aus eigenem Recht › Aufwendungsersatz
- ErbrechtSchema
„vorläufiger Erbe“
- Familie ErbSchema
Nach § 1959 I BGB ist der vorläufige Erbe verpflichtet und berechtigt wie ein Geschäftsführer ohne Auftrag…
- VertragsrechtSchema
Rechtsfolge › Geschäftsführer
- Pfandrecht an beweglichen SachenSchema
Regress des Eigentümers einer verpfändeten Sache nach Tilgung der fremden Schuld
- RegressAnspruchsziel
- Schuldrecht ATSchema
Arten › Vertrag zwischen (Alt-) Schuldner und Übernehmer. Genehmigung des Gläubigers erforderlich…
- Verwaltungsrecht ATSchema
Mögliche Ansprüche › Ansprüche des Geschäftsführers gegen den Geschäftsherrn: