§ 683 BGB
- § 683 BGB
- § 683 Satz 1 BGB
- §§ 683 f. BGB
- §§ 683 Satz 1, 677, 670 BGB
- §§ 683 Satz 2 BGB
- §§ 683, 670 BGB
13 Fundstellenin 5 Schemata
- 985, 986 und EBVSchema
Zurechnung der Bösgläubigkeit von Minderjährigen bei § 990 BGB:
- BereicherungsrechtSchema
Rechtsgrundlagen
- DefinitionenSchema
Eigentümer-Besitzer-Verhältnis › Privilegierung gegenüber gutgläubigen Besitzer · Eigentümer-Besitzer-Verhältnis › Verschärfung gegenüber verklagten oder bösgläubigen Besitzer · Rechtsverweisung › Rechtsgrundverweisungen: Verweisung auf die gesamte Norm, also TB und RF
- Kapitel 3
Vertragliche und Quasi-vertragliche SonderverbindungenSchema
für einen anderen › fremdes Geschäft · Echte berechtigte GoA › Rechtfertigung der Geschäftsübernahme (alternativ) · Genehmigung durch den Geschäftsherrn (§ 684 Satz 2 BGB). › Rechtfertigung bei Rettung eines Selbstmörders · Rechtsfolge › Geschäftsführer · Anspruch auf Herausgabe des Erlangten gem. §§ 684 Satz 2 i.V.m. 812 ff. BGB. › § 684 Satz 2 BGB als Rechtsgrun · Echte berechtigte GoA › Geschäftsführer
- Verwaltungsrecht ATSchema
Öffentlich-rechtliche GoA › Voraussetzungen