§ 705 BGB
- § 705 BGB
- §§ 705 ff. BGB
Diese Vorschrift hat sich seit 2015 geändert
Der Bestand bildet den Stand 2014/2015 ab. Was unten steht, gilt heute anders — in den verlinkten Schemata ist es noch nicht nachgeführt.
§ 705 BGB
MoPeG: rechtsfähige und nicht rechtsfähige GbR, Gesamthandsprinzip abgeschafft
'Gesamthänderisch gebundenes Sondervermögen' ist falsch · geändert seit 1.1.2024
7 Fundstellenin 4 Schemata
- ArbeitsrechtSchema
Arbeitsvertrag › Dienstvertrag, § 611 BGB
- DefinitionenSchema
Nichteheliche Lebensgemeinschaft › Ausgleichansprüche bei Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft · Person · Verein
- Familie ErbSchema
Unterscheidung zwischen Ausgleichansprüchen bei Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft:
- GesellschaftsrechtSchema
Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis › Sozialansprüche · Sonstige Rechte und Pflichten aus dem Gesellschaftsverhältnis › Beitragspflicht