§ 737 BGB
- § 737 BGB
2 Fundstellenin 1 Schema
- GesellschaftsrechtSchema
Ausscheiden eines Gesellschafters aus GbR / OHG / KG › Ausschluss · Folgen › Verbleibt nach dem Ausscheiden nur noch ein Gesellschafter, so ist die Gesellschaft ohne Liquidation
Ausscheiden eines Gesellschafters aus GbR / OHG / KG › Ausschluss · Folgen › Verbleibt nach dem Ausscheiden nur noch ein Gesellschafter, so ist die Gesellschaft ohne Liquidation