§ 819 BGB
- § 819 Abs. 1 BGB
- § 819 Abs. 1, § 990 BGB
- § 819 Abs. 2 BGB
- § 819 BGB
- § 819 ff. BGB
- §§ 819 Abs. 1, 818 Abs. 4 BGB
- §§ 819 Abs. 1, 818 Abs. 4, 288 Abs. 1 BGB
- §§ 819 ff. BGB
- §§ 819, 820 BGB
- §§ 819, 990 BGB
13 Fundstellenin 3 Schemata
- Aufwendungs- und VerwendungsersatzAnspruchsziel
- BereicherungsrechtSchema
§ 812 Abs. 1 1 Alt. 2 (Rückgriffskondiktion) › Ausschluss der Verpflichtung zur Herausgabe oder zum Wertersatz · Ausschluss der Verpflichtung zur Herausgabe oder zum Wertersatz bei Entreicherung, § 818 Abs. 3 BGG › § 818 Ab · Rechtsgrundlagen · Rechtsgrundlagen › Kenntnis vom Mangel des Rechtsgrundes , § 819 Abs. 1 BGB · Kann ein Minderjähriger bösgläubig sein? › HM unterscheidet nach der Art des Erwerbs: · Wie ist die Bösgläubigkeit von Hilfspersonen zuzurechnen? › Gesetzliche Regelung fehlt, weil
- BGB ATSchema
Keine einheitliche Regelung für die übrigen Fälle. Vielmehr ist zwischen §§ 827, 828 BGB einerseits und den §§