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§ 873 BGB

  • § 873 Abs. 1 BGB
  • § 873 Abs. 2 Alt. 4 BGB
  • § 873 Abs. 2 BGB
  • § 873 BGB
  • §§ 873, 1113 BGB
  • §§ 873, 1191 BGB
  • §§ 873, 875, 877 BGB
  • §§ 873, 925 BGB
  • §§ 873, 925 i.V.m. 185 BGB

Erwerb durch Einigung und Eintragung

(1) Zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück, zur Belastung eines Grundstücks mit einem Recht sowie zur Übertragung oder Belastung eines solchen Rechts ist die Einigung des Berechtigten und des anderen Teils über den Eintritt der Rechtsänderung und die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlich, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt.

(2) Vor der Eintragung sind die Beteiligten an die Einigung nur gebunden, wenn die Erklärungen notariell beurkundet oder vor dem Grundbuchamt abgegeben oder bei diesem eingereicht sind oder wenn der Berechtigte dem anderen Teil eine den Vorschriften der Grundbuchordnung entsprechende Eintragungsbewilligung überlassen hat.

25 Fundstellenin 5 Schemata

  • DefinitionenSchema

    Anwartschaftsrecht › Gesicherte Erwerbspositionen, die dem Anwartschaftsrecht vergleichbar sind · Sachenrecht › Grundprinzipien des Sachenrechts (wichtig für Auslegung und Anwendung)

  • Eigentumserwerb an beweglichen SachenSchema

    Wirksame dingliche Einigung, § 929 Satz 1 BGB › Bestimmtheit der Einigung bei einer vom Veräußerer noch zu… · § 929 Satz 1 BGB

  • GrundpfandrechteSchema

    Voraussetzungen: › Erwerb der Hypothek · Sichert die Hypothek im Fall eines nichtigen Darlehens den Kondiktionsanspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1… · Entscheidender Zeitpunkt für die Frage der Enthaftung einer Sache beim Haftungsverband ist die Beschlagnahme… · Prüfungsort › Mit der gesicherten Forderung geht nach § 1153 Abs. 1 BGB kraft Gesetzes auch die Hypothek… · Schuldner zahlt: An sich ist es für den Schuldner unerheblich, ob er auf die Forderung oder das dingliche… · Können die Parteien Forderung und Grundschuld verknüpfen › Berechtigung des Zedenten in Ansehung der…

  • Grundstücksrecht ohne GrundpfandrechteSchema

    Eigentumserwerb an Grundstücken › Wirksame Einigung · Eigentumserwerb an Grundstücken · Verfügungsberechtigter › Zeitpunkt · Eigentumserwerb an Grundstücken › Geltung des § 878 BGB für Verfügungen eines nicht eingetragenen… · vom Berechtigten möglich, aber Voraussetzungen umstritten › Voraussetzungen unter denen der… · Voraussetzungen unter denen der Auflassungsempfänger ein Anwartschaftsrecht an einem Grundstück erwirbt ›…

  • VorkaufsrechtAnspruchsziel

    §§ 1098 Abs. 1, 464 Abs. 2, 433 Abs. 1 BGB (Vorkaufsrecht) › Wirksamer Erwerb eines Vorkaufsrechtes