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§ 878 BGB

  • § 878 BGB
  • §§ 878 i.V.m. 185 BGB
  • §§ 878, 892 BGB

13 Fundstellenin 3 Schemata

  • GrundpfandrechteSchema

    Entscheidender Zeitpunkt für die Frage der Enthaftung einer Sache beim Haftungsverband ist die Beschlagnahme,

  • Grundstücksrecht ohne GrundpfandrechteSchema

    Verfügungsberechtigter › Zeitpunkt · Eigentumserwerb an Grundstücken › Verfügungsberechtigung · Eigentumserwerb an Grundstücken · Eigentumserwerb an Grundstücken › Geltung des § 878 BGB für Verfügungen eines nicht eingetragenen Nichtberecht · Geltung des § 878 BGB für Verfügungen eines nicht eingetragenen Nichtberechtigten, der mit Einwilligung des Be · vom Berechtigten möglich, aber Voraussetzungen umstritten › Voraussetzungen unter denen der Auflassungsempfäng

  • SonstigesSchema

    Ersterwerb der Vormerkung, §§ 883, 885 BGB

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