§ 892 BGB
- § 892 Abs. 1 1 BGB
- § 892 Abs. 1 2 BGB
- § 892 Abs. 1 BGB
- § 892 Abs. 2 BGB
- § 892 Abs. 2 Hs. 2 BGB
- § 892 BGB
- §§ 892 Abs. 2, 878 BGB
- §§ 892 ff. BGB
- §§ 892 i.V.m. 1138 BGB
- §§ 892, 1138 BGB
- §§ 892, 1138 und 892 BGB
- §§ 892, 2366 BGB
32 Fundstellenin 8 Schemata
- BereicherungsrechtSchema
§ 816 Abs. 1 Satz 1 BGB
- BGB ATSchema
Sonstiges › Rechtsscheintatbestände
- ErbrechtSchema
- Familie ErbSchema
- GrundpfandrechteSchema
Entscheidender Zeitpunkt für die Frage der Enthaftung einer Sache beim Haftungsverband ist die Beschlagnahme, · Übergabe des Hypothekenbriefs bei Teilzession der Forderung › Hypothek folgt gem. § 1153 Abs. 1 BGB kraft Gese · Prüfungsort · Prüfungsort › Mit der gesicherten Forderung geht nach § 1153 Abs. 1 BGB kraft Gesetzes auch die Hypothek über, · Schuldner zahlt: An sich ist es für den Schuldner unerheblich, ob er auf die Forderung oder das dingliche Rech
- Grundstücksrecht ohne GrundpfandrechteSchema
Eigentumserwerb an Grundstücken › Verfügungsberechtigung · Eigentumserwerb an Grundstücken · Geltung des § 878 BGB für Verfügungen eines nicht eingetragenen Nichtberechtigten, der mit Einwilligung des Be · Erwerbsproblem › Ersterwerb · Schutzproblem › Rechtliche Beeinträchtigung · Eigentumserwerb an Grundstücken › Schutzproblem
- HerausgabeAnspruchsziel
§ 816 Abs. 1 Satz 1 BGB (Herausgabe des Erlangten) › Wirksam gegenüber Berechtigten
- SonstigesSchema
Berechtigung · Verfügungsbeschränkungen vor Antragstellung, § 892 BGB › Guter Glaube · Ersterwerb der Vormerkung, §§ 883, 885 BGB · Zweiterwerb der Vormerkung analog § 401 BGB › Berechtigung · Ersterwerb einer Hypothek, §§ 873 Abs. 1 F. 2, 1113 ff. BGB · Zweiterwerb einer Hypothek › Hypothek folgt gem. § 1153 BGB kraft Gesetz