§ 977 BGB
- § 977 BGB
2 Fundstellen
- DefinitionenSchema
Rechtsverweisung › Rechtsgrundverweisungen: Verweisung auf die gesamte Norm, also TB und RF
- Eigentumserwerb an beweglichen SachenSchema
Rechtsverweisung › Rechtsgrundverweisungen: Verweisung auf die gesamte Norm, also TB und RF