§ 989 BGB
- § 989 BGB
- §§ 989 ff. BGB
- §§ 989, 990 Abs. 1 BGB
- §§ 989, 990 BGB
21 Fundstellenin 7 Schemata
- 985, 986 und EBVSchema
Rechtsfolge › Herausgabe des unmittelbaren Besitzes vom mittelbaren Besitzer · Schadensersatzansprüche · §§ 989, 990 Abs. 1 BGB › EBV zum Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses · EBV zum Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses › Ist analog § 989 BGB der vorläufig Besitzberechtigte, der ein · Beteiligung von Hilfspersonen beim Besitz · Zurechnung haftungsbegründender Bösgläubigkeit beim Besitzerwerb › Denkbar ist, die haftungsbegründende Bösglä
- BereicherungsrechtSchema
Saldotheorie: Wegen der Schwäche der Zweikondiktionenlehre ist die Rspr. früh dazu übergegangen, Leistung und · Rechtsgrundlagen · Ansprüche des Berechtigten bei unberechtigter Veräußerung einer dem Veräußerer nicht gehörigen Sache
- EigentumsschutzSchema
Kann gem. § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB auch schon Unterlassung der erstmalig bevorstehenden Beeinträchtigung verla
- Pfandrecht an beweglichen SachenSchema
Erlöschen des Pfandrechts
- SchadensersatzAnspruchsziel
§§ 989, 990 Abs. 1 BGB (i.V.m. § 1011 BGB)
- Schuldrecht Allgemeiner TeilSchema
Schuldnermehrheit
- SonstigesSchema
Schadensersatzansprüche aus