§ 994 BGB
- § 994 Abs. 1 BGB
- § 994 Abs. 1 Satz 2 BGB
- § 994 Abs. 1 und 2 BGB
- § 994 Abs. 2 BGB
- § 994 BGB
- § 994 ff. BGB
- §§ 994 Abs. 1 Satz 2, 995 Satz 2 BGB
- §§ 994 Abs. 1, 1001 Satz 1 BGB
- §§ 994 Abs. 1, 996 BGB
- §§ 994 Abs. 2, 683, 670 BGB
- §§ 994 ff. BGB
- §§ 994 ff., 1000 BGB
25 Fundstellenin 10 Schemata
- 985, 986 und EBVSchema
Zurechnung der Bösgläubigkeit von Minderjährigen bei § 990 BGB: · Zurechnung der Bösgläubigkeit von Minderjährigen bei § 990 BGB: › Nach e.A. sind die §§ 994 ff. BGB nicht auf · Zurechnung der Bösgläubigkeit von Minderjährigen bei § 990 BGB: › Nach h.M. werden die §§ 994 ff. BGB auch im · Zurechnung der Bösgläubigkeit von Minderjährigen bei § 990 BGB: › EBV zur Zeit der Verwendungsvornahme. · EBV zur Zeit der Verwendungsvornahme. › Die h.L. geht hingegen von einem weiten Verwendungsbegriff aus, wonach · Zurechnung der Bösgläubigkeit von Minderjährigen bei § 990 BGB: › Die Verwendungen müssen notwendig sein: wenn
- Aufwendungs- und VerwendungsersatzAnspruchsziel
§§ 994, 996 BGB (i.V.m. §§ 1011, 432 BGB) (Verwendungsersatz) · §§ 994, 996 BGB (i.V.m. §§ 1011, 432 BGB) (Verwendungsersatz) › Rechtsfolge
- BereicherungsrechtSchema
§ 816 Abs. 1 Satz 1 BGB › Fraglich Abzug von Verwendungen auf den Verfügungsgegenstand iSv § 818 Abs. 3 Fall 2 · § 812 Abs. 1 1 Alt. 2 BGB (Verwendungskondiktion) · Rechtsgrundlagen
- DefinitionenSchema
Eigentümer-Besitzer-Verhältnis › Privilegierung gegenüber gutgläubigen Besitzer · Rechtsverweisung › Rechtsgrundverweisungen: Verweisung auf die gesamte Norm, also TB und RF
- Eigentumserwerb an beweglichen SachenSchema
Verarbeitung, § 950 BGB › Bei einem Rechtsverlust gem. §§ 946-950 BGB, d.h. Eigentumsverlust oder Erlöschen so
- EigentumsschutzSchema
Kann gem. § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB auch schon Unterlassung der erstmalig bevorstehenden Beeinträchtigung verla
- ErbrechtSchema
Erbschaftsbesitzer
- Familie ErbSchema
Besonderheiten des Erbschaftsanspruchs gem. §§ 2018 ff. BGB ggü § 985 BGB:
- Grundstücksrecht ohne GrundpfandrechteSchema
Folgen: Im Ergebnis besteht Einigkeit, dass getreu dem Gesetzeswortlaut die vormerkungswidrige Verfügung dem V
- Pfandrecht an beweglichen SachenSchema
Vermieterpfandrecht · Gutgläubiger Erwerb gesetzlicher Besitzpfandrechte · Schutz des Werkunternehmers bei Reparatur bestellerfremder Sachen