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§ 994 BGB

  • § 994 Abs. 1 BGB
  • § 994 Abs. 1 Satz 2 BGB
  • § 994 Abs. 1 und 2 BGB
  • § 994 Abs. 2 BGB
  • § 994 BGB
  • § 994 ff. BGB
  • §§ 994 Abs. 1 Satz 2, 995 Satz 2 BGB
  • §§ 994 Abs. 1, 1001 Satz 1 BGB
  • §§ 994 Abs. 1, 996 BGB
  • §§ 994 Abs. 2, 683, 670 BGB
  • §§ 994 ff. BGB
  • §§ 994 ff., 1000 BGB

Notwendige Verwendungen

(1) Der Besitzer kann für die auf die Sache gemachten notwendigen Verwendungen von dem Eigentümer Ersatz verlangen. Die gewöhnlichen Erhaltungskosten sind ihm jedoch für die Zeit, für welche ihm die Nutzungen verbleiben, nicht zu ersetzen.

(2) Macht der Besitzer nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit oder nach dem Beginn der in § 990 bestimmten Haftung notwendige Verwendungen, so bestimmt sich die Ersatzpflicht des Eigentümers nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag.

25 Fundstellenin 10 Schemata

  • 985, 986 und EBVSchema

    Zurechnung der Bösgläubigkeit von Minderjährigen bei § 990 BGB: · Zurechnung der Bösgläubigkeit von Minderjährigen bei § 990 BGB: › Nach e.A. sind die §§ 994 ff. BGB nicht auf… · Zurechnung der Bösgläubigkeit von Minderjährigen bei § 990 BGB: › Nach h.M. werden die §§ 994 ff. BGB auch im… · Zurechnung der Bösgläubigkeit von Minderjährigen bei § 990 BGB: › EBV zur Zeit der Verwendungsvornahme. · EBV zur Zeit der Verwendungsvornahme. › Die h.L. geht hingegen von einem weiten Verwendungsbegriff aus… · Zurechnung der Bösgläubigkeit von Minderjährigen bei § 990 BGB: › Die Verwendungen müssen notwendig sein…

  • Aufwendungs- und VerwendungsersatzAnspruchsziel

    §§ 994, 996 BGB (i.V.m. §§ 1011, 432 BGB) (Verwendungsersatz) · §§ 994, 996 BGB (i.V.m. §§ 1011, 432 BGB) (Verwendungsersatz) › Rechtsfolge

  • BereicherungsrechtSchema

    § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB › Fraglich Abzug von Verwendungen auf den Verfügungsgegenstand iSv § 818 Abs. 3 Fall… · § 812 Abs. 1 1 Alt. 2 BGB (Verwendungskondiktion) · Rechtsgrundlagen

  • DefinitionenSchema

    Eigentümer-Besitzer-Verhältnis › Privilegierung gegenüber gutgläubigen Besitzer · Rechtsverweisung › Rechtsgrundverweisungen: Verweisung auf die gesamte Norm, also TB und RF

  • Eigentumserwerb an beweglichen SachenSchema

    Verarbeitung, § 950 BGB › Bei einem Rechtsverlust gem. §§ 946-950 BGB, d.h. Eigentumsverlust oder Erlöschen…

  • EigentumsschutzSchema

    Kann gem. § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB auch schon Unterlassung der erstmalig bevorstehenden Beeinträchtigung…

  • ErbrechtSchema

    Erbschaftsbesitzer

  • Familie ErbSchema

    Besonderheiten des Erbschaftsanspruchs gem. §§ 2018 ff. BGB ggü § 985 BGB:

  • Grundstücksrecht ohne GrundpfandrechteSchema

    Folgen: Im Ergebnis besteht Einigkeit, dass getreu dem Gesetzeswortlaut die vormerkungswidrige Verfügung dem…

  • Pfandrecht an beweglichen SachenSchema

    Vermieterpfandrecht · Gutgläubiger Erwerb gesetzlicher Besitzpfandrechte · Schutz des Werkunternehmers bei Reparatur bestellerfremder Sachen