§ 9 BImSchG
- § 9 BImSchG
Diese Vorschrift hat sich seit 2015 geändert
Der Bestand bildet den Stand 2014/2015 ab. Was unten steht, gilt heute anders — in den verlinkten Schemata ist es noch nicht nachgeführt.
§ 9 I a BImSchG: Vorbescheid für Windenergieanlagen auch ohne vollständige UVP möglich
Vorbescheidsverfahren für WEA erleichtert · geändert seit 2024
2 Fundstellen
- ImmissionsschutzrechtSchema
Immissionsschutzrecht
- VerwaltungsR AT contSchema
Zusicherung, § 38 Abs. 1 VwVfG