§ 1 GG
- Art. 1 Abs. 1 GG
- Art. 1 GG
- Art. 1 I GG
- Art. 1 I, 2 II 1, 12 II GG
- Art. 1 II GG
- Art. 1 III GG
- Art. 1 und 20 GG
Diese Vorschrift hat sich seit 2015 geändert
Der Bestand bildet den Stand 2014/2015 ab. Was unten steht, gilt heute anders — in den verlinkten Schemata ist es noch nicht nachgeführt.
BVerfG 1 BvR 2835/17 (BND): Grundrechtsbindung nach Art. 1 III GG gilt auch für deutsche Staatsgewalt im Ausland gegenüber Ausländern
Der Streitstand zur territorialen Reichweite des Schutzbereichs ist entschieden; Art. 10 I und Art. 5 I 2 GG gelten auch für Ausländer im Ausland · Rechtsprechung seit 19.5.2020
24 Fundstellenin 4 Schemata
- Delikts- und SchadensrechtSchema
Schadensfeststellung › Fallgruppen
- GrundrechteSchema
- Grundrechte contSchema
Weitere Rechtsquellen, die Grundrechte erhalten, auf die sich der Einzelne gegenüber dem Staat berufen kann: · Nasciturus · Juristische Personen · Schutz gegen Grundrechtsbeeinträchtigungen durch Dritte › Bei konkretem Verfassungsauftrag · status positivus › Schutz gegen Grundrechtsbeeinträchtigungen durch Dritte · Funktionen der Grundrechte › status positivus
- StaatsorganisationsRSchema
Wahlrechtsgrundsätze, Artt. 38 I 1, 28 I 2 GG › Allgemein: Wahlrecht steht grds. allen zu. Jeder darf wählen u · Begriff des Rechtsstaatsprinzips str. Als Merkmale anerkannt sind üblicherweise: › Bindung aller Gewalten an d · Folge der Nichtbeachtung einer formellen oder materiellen Voraussetzung eines Gesetzes: › Inhaltliche Begrenzu