§ 79 GG
- Art. 79 GG
- Art. 79 I GG
- Art. 79 II GG
- Art. 79 III GG
15 Fundstellenin 3 Schemata
- BezügeSchema
Verstoß gegen völkerrechtliche Verpflichtung durch grundgesetzkonformes Bundesgesetz
- Grundrechte contSchema
Art. 2 II 1 GG (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit) · Art. 4 I und II GG (Religions-, Weltanschauungs- und Gewissensfreiheit)
- StaatsorganisationsRSchema
Str. ist verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Durchführung oder Einführung von Plebisziten auf Bundesebene. · Allgemein: Wahlrecht steht grds. allen zu. Jeder darf wählen und jeder darf gewählt werden. Zulässig ist jedoc · Gleich: Alle Stimmen sind gleichwertig in Bezug auf Zähl- und Erfolgswert. Gleicher Zählwert, dh jede Stimme z · Wahlsystem des Verfassungsgebers: Keine ausdrückliche Regelung. Art. 38 GG legt nur Rahmenbedingungen fest; Au · Begriff des Rechtsstaatsprinzips str. Als Merkmale anerkannt sind üblicherweise: › Bindung aller Gewalten an d · Wesentlicher Unterschied zwischen Staatsstaaten und Flächenstaaten hinsichtlich der Aufgabenteilung zwischen L