§ 95 GG
- Art. 95 GG
- Art. 95 II GG
2 Fundstellen
- GrundrechteSchema
Art. 3 Abs. 1 GG (allgemeines Gleichheitsgebot, allgemeiner Gleichheitssatz)
- StaatsorganisationsRSchema
„Ruhendes Mandat“: Ein Abgeordneter, der ein Regierungsamt übernimmt, lässt sein Mandat ruhen und überlässt es