§ 110 HGB
- § 110 HGB
Diese Vorschrift hat sich seit 2015 geändert
Der Bestand bildet den Stand 2014/2015 ab. Was unten steht, gilt heute anders — in den verlinkten Schemata ist es noch nicht nachgeführt.
§ 110 HGB
Neues Beschlussmängelrecht §§ 110-115 (Anfechtungsmodell)
· neu eingefügt seit 1.1.2024
2 Fundstellen
- Aufwendungs- und VerwendungsersatzAnspruchsziel
- GesellschaftsrechtSchema
Ersatzansprüche des Gesellschafters bei Tilgung einer Gesellschaftsschuld › gegen Gesellschaft