§ 134 StGB
- § 134 StGB
- §§ 134 i.V.m. 291 StGB
2 Fundstellen
- § 303 StGB (Sachbeschädigung)Schema
Keine Beschädigung ist die bloße Veränderung der äußeren Erscheinungsform. Anders aber, wenn dies zugleich ein
- BGB ATSchema
Unwirksamkeit wegen Sittenverstoßes, § 138 BGB