Zum Inhalt springen
~/vertretbar
einstellungen

Abfrage

Legende

  • Norm
  • Definition
  • Argument, Ansicht
  • Beispiel
  • Erläuterung
  • Rechtsfolge
  • Rechtsstand
fehler melden

§ 177 StGB

  • § 177 StGB
  • §§ 177, 178; 239; 249; 252; 253, 255 StGB
  • §§ 177, 251 StGB

Diese Vorschrift hat sich seit 2015 geändert

Der Bestand bildet den Stand 2014/2015 ab. Was unten steht, gilt heute anders — in den verlinkten Schemata ist es noch nicht nachgeführt.

  • § 177 StGB

    Neufassung 'Nein heißt Nein': Anknüpfung an erkennbaren entgegenstehenden Willen

    2014er-Schema (Gewalt/Drohung/schutzlose Lage) prüft nur noch eine Untervariante · geändert seit 10.11.2016

3 Fundstellen

  • DefinitionenSchema

    Einverständnis › Fallgruppen

  • KonkurrenzenSchema

    Aussondern der sog. unechten Konkurrenzen (= Gesetzeseinheit, Gesetzeskonkurrenz) › Eine Handlung

  • VersuchSchema

    Grundtatbestand versucht, Eintritt der schweren Folge. › Zusammenhang zwischen Grunddelikt und schwerer Folge

3 Fundstellen in 3 DokumentenRechtsstandImpressumDatenschutz