§ 177 StGB
- § 177 StGB
- §§ 177, 178; 239; 249; 252; 253, 255 StGB
- §§ 177, 251 StGB
Diese Vorschrift hat sich seit 2015 geändert
Der Bestand bildet den Stand 2014/2015 ab. Was unten steht, gilt heute anders — in den verlinkten Schemata ist es noch nicht nachgeführt.
§ 177 StGB
Neufassung 'Nein heißt Nein': Anknüpfung an erkennbaren entgegenstehenden Willen
2014er-Schema (Gewalt/Drohung/schutzlose Lage) prüft nur noch eine Untervariante · geändert seit 10.11.2016
3 Fundstellen
- DefinitionenSchema
Einverständnis › Fallgruppen
- KonkurrenzenSchema
Aussondern der sog. unechten Konkurrenzen (= Gesetzeseinheit, Gesetzeskonkurrenz) › Eine Handlung
- VersuchSchema
Grundtatbestand versucht, Eintritt der schweren Folge. › Zusammenhang zwischen Grunddelikt und schwerer Folge